AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CIT Cloud Hosting (B2B)
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von CIT im Bereich Cloud Hosting, Infrastruktur, Speicher, Netzwerk, Backup, Support und Managed Services gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn CIT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 CIT stellt dem Kunden die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag beschriebenen Cloud- und Hosting-Leistungen zur Verfügung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, technische Parameter, Speicher- und Rechenkapazitäten, Supportzeiten, Verfügbarkeiten sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich ausschließlich aus den individuellen Vertragsunterlagen.
2.3 Angaben in Werbung, Produktdarstellungen oder allgemeinen Informationsmaterialien stellen keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Bereitstellung, Betrieb und Wartung
3.1 CIT erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung allgemein anerkannten Stand der Technik und im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
3.2 Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einem Service Level Agreement vereinbart wurde.
3.3 CIT ist berechtigt, Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen durchzuführen. Geplante Wartungen werden, soweit zumutbar, vorab angekündigt.
3.4 Kurzzeitige oder geringfügige Beeinträchtigungen, die für Wartung, Sicherheit, Fehlerbehebung oder Stabilität erforderlich sind, gelten nicht als Pflichtverletzung, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4. Service Level Agreements
4.1 Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Entstörzeiten, Eskalationswege und Servicegutschriften gelten nur, soweit sie in einem gesonderten Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart wurden.
4.2 Ohne gesondertes Service Level Agreement besteht kein Anspruch auf bestimmte Mindestverfügbarkeiten, Reaktionszeiten oder Wiederherstellungszeiten.
5. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, sichere Authentifizierungsverfahren zu verwenden und unberechtigte Zugriffe unverzüglich an CIT zu melden.
5.2 Der Kunde hält eigene Systeme, Anwendungen, Betriebssysteme und Softwarestände aktuell, soweit dies nicht ausdrücklich als Managed Service durch CIT übernommen wurde.
5.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Daten, Inhalte, Anwendungen, Konfigurationen und Nutzungsszenarien verantwortlich.
5.4 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, eigene angemessene Notfall-, Wiederanlauf- und Datensicherungskonzepte vorzuhalten, soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich von CIT übernommen wurden.
6. Verantwortlichkeit für Inhalte und Systeme
6.1 Der Kunde ist allein für sämtliche durch ihn oder seine Nutzer gespeicherten, verarbeiteten, übertragenen oder veröffentlichten Daten, Anwendungen und Inhalte verantwortlich.
6.2 CIT ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden vorbeugend zu überprüfen oder auf Rechtsverstöße zu untersuchen.
6.3 Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Lizenzen zur Nutzung der von ihm eingesetzten Inhalte und Software verfügt.
7. Unzulässige Nutzung
7.1 Untersagt sind insbesondere Spam, Phishing, Malware, Botnetze, unbefugtes Kryptomining, DDoS-Angriffe, Angriffe auf fremde Systeme, Urheberrechtsverletzungen, strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte sowie jede Nutzung, die die Sicherheit oder Stabilität der Infrastruktur beeinträchtigt.
7.2 Bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine unzulässige oder sicherheitsgefährdende Nutzung darf CIT betroffene Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise sperren. Soweit möglich, wird der Kunde zuvor informiert.
7.3 Weitergehende Rechte, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.
7a. Räumlicher Einsatzbereich und DACH-Ausrichtung
7a.1 Die Leistungen von CIT Cloud Hosting sind hinsichtlich Infrastruktur, technischer Ausgestaltung, Datenschutz, Support sowie der zugrunde liegenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen für den Einsatz innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (DACH-Region) konzipiert.
7a.2 CIT ist berechtigt, den Zugriff auf die Leistungen durch geeignete technische Maßnahmen, insbesondere Geo-IP-Filter, Firewall-, Netzwerk- oder VPN-Beschränkungen, auf die DACH-Region zu begrenzen oder Zugriffe aus anderen Staaten abzulehnen.
7a.3 Ein dauerhafter Betrieb, eine dauerhafte Bereitstellung oder ein regelmäßiger Zugriff außerhalb der DACH-Region bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von CIT in Textform.
7a.4 Ein nur vorübergehender Zugriff berechtigter Nutzer aus dem Ausland, etwa auf Geschäftsreisen oder im Urlaub, kann von CIT im Einzelfall zugelassen oder technisch freigeschaltet werden. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Freigabe oder auf Unterstützung für den jeweiligen ausländischen Rechtsraum.
7a.5 Soweit CIT einer Nutzung außerhalb der DACH-Region zustimmt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, die Eignung der Leistungen für den jeweiligen Einsatzort und die Einhaltung der dort geltenden gesetzlichen, regulatorischen, steuerlichen, datenschutzrechtlichen, exportkontrollrechtlichen und sonstigen Anforderungen zu prüfen und sicherzustellen.
7a.6 CIT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen außerhalb der DACH-Region rechtlich zulässig, regulatorisch geeignet, technisch uneingeschränkt verfügbar oder mit ausländischen Branchen- und Sicherheitsanforderungen vereinbar sind.
7a.7 Soweit gesetzlich zulässig, haftet CIT nicht für Nachteile, Einschränkungen, behördliche Maßnahmen oder Schäden, die ausschließlich daraus entstehen, dass der Kunde die Leistungen entgegen der vorgesehenen DACH-Ausrichtung außerhalb der DACH-Region nutzt oder Dritten dort zugänglich macht. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
8. Datensicherung, Wiederherstellung und individuelle Anforderungen
8.1 Sofern kein Backup-Service ausdrücklich vereinbart wurde, ist ausschließlich der Kunde für die regelmäßige, vollständige und überprüfbare Sicherung seiner Daten verantwortlich.
8.2 Auch bei gebuchten Backup-Leistungen wird dem Kunden empfohlen, zusätzliche unabhängige Sicherungskopien vorzuhalten.
8.3 Wiederherstellungen erfolgen ausschließlich im Umfang der vereinbarten Leistungen und nach Maßgabe der technisch vorhandenen Sicherungsstände.
8.4 Kunden mit erhöhten gesetzlichen, regulatorischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Anforderungen an Backup, Hochverfügbarkeit, Redundanz, Wiederherstellungszeiten (RTO), Datenverlusttoleranzen (RPO), Archivierung, Aufbewahrung oder Notfallbetrieb sind verpflichtet, diese Anforderungen vor Vertragsschluss offenzulegen und mit CIT eine gesonderte individuelle Vereinbarung, insbesondere ein SLA oder eine individuelle Leistungsvereinbarung, zu schließen.
8.5 Ohne eine solche Individualvereinbarung gelten ausschließlich die im Standardvertrag beschriebenen Leistungen. CIT übernimmt keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen hinsichtlich Backup, Wiederherstellung, Verfügbarkeit, RTO, RPO, Archivierung, Redundanz oder besonderer Sicherheitsanforderungen.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.1 Soweit CIT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
9.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9.3 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung von Betroffenenrechten verantwortlich.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1 Es gelten die im Vertrag oder Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10.3 Bei Zahlungsverzug darf CIT nach vorheriger Mahnung Leistungen angemessen einschränken oder sperren, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenrückgabe
11.1 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende seine Daten rechtzeitig zu exportieren und zu sichern.
11.4 Nach Vertragsende darf CIT Kundendaten nach Ablauf vereinbarter Übergangsfristen löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
12. Verfügbarkeit und Störungen
12.1 Ohne abweichende Vereinbarung schuldet CIT die Bereitstellung der vereinbarten Infrastruktur, nicht jedoch eine bestimmte Mindestverfügbarkeit.
12.2 Störungen sind vom Kunden unter möglichst genauer Beschreibung unverzüglich zu melden.
12.3 Beeinträchtigungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, seiner Nutzer, seiner Software oder seiner Internetanbindung stammen, werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt.
13. Höhere Gewalt und externe Abhängigkeiten
13.1 CIT haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CIT.
13.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Ausfälle von Telekommunikationsanbietern, Rechenzentren oder sonstigen Vorlieferanten.
13.3 CIT wird den Kunden über länger andauernde erhebliche Beeinträchtigungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
14. Haftung
14.1 CIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4 Soweit gesetzlich zulässig, haftet CIT nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder Datenverluste, soweit diese durch angemessene Datensicherung des Kunden vermeidbar gewesen wären.
14.5 CIT haftet nicht für Schäden, die auf Fehlbedienung, Fehlkonfiguration, unsichere Kundensoftware, nicht aktualisierte Systeme, vom Kunden eingesetzte Drittsoftware, unzureichende Zugangssicherung oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind.
14.6 Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg, die Eignung für einen vom Kunden nicht ausdrücklich offengelegten Zweck oder die Erfüllung nicht vereinbarter regulatorischer Anforderungen ist ausgeschlossen.
15. Freistellung
15.1 Der Kunde stellt CIT von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte, fehlender Rechte, unzulässiger Nutzung oder eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Vertragsverstoßes geltend gemacht werden.
15.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit CIT den Kunden unverzüglich informiert und ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Verteidigung gibt.
16. Informationssicherheit
16.1 CIT setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ein.
16.2 Ein vollständiger Schutz vor sämtlichen Cyberangriffen, Sicherheitslücken oder Schadsoftware kann nicht gewährleistet werden.
16.3 Besondere Sicherheitsstandards, Zertifizierungen oder branchenspezifische Anforderungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
17. Änderungen von Leistungen und AGB
17.1 CIT darf Leistungen ändern, soweit dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17.2 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit gesetzlich erforderlich, wird CIT eine ausdrückliche Zustimmung einholen.
18. Vertraulichkeit
18.1 Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen geheim.
18.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
19. Exportkontrolle und Sanktionen
19.1 Der Kunde beachtet alle anwendbaren exportkontrollrechtlichen, sanktionsrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften.
19.2 Der Kunde darf die Leistungen nicht in einer Weise nutzen, die gegen anwendbare Embargos, Sanktionen oder Ausfuhrbeschränkungen verstößt.
19.3 CIT darf Leistungen sperren oder Vertragsverhältnisse beenden, soweit dies zur Einhaltung zwingender Rechtsvorschriften erforderlich ist.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CIT.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
21.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von CIT auf Dritte übertragen werden, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.